Das neue Schutzkonzept ist da
Mit der Sitzung vom 17. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Schutzkonzept erweitert.
Ab Montag, dem 18. Oktober 2020 gilt für alle Arztpraxen eine generelle Maskenpflicht!
Falls Sie unter Erkältungs- und Atemwegsbeschwerden leiden, bitte ich Sie nicht in meiner Praxis zu erscheinen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Hausarzt oder mit der Hotline des Kantons Kontakt aufnehmen.
Wenn Sie meine Praxis betreten, hat es links von Ihnen einen Tisch, auf dem Desinfektionsmittel für die Hände und eine Schutzmaske aufliegen. Bitte desinfizieren Sie zuerst Ihre Hände und ziehen Sie anschliessend die Schutzmaske an.
Um Ihnen ein optimales Raumklima zu gewährleisten und gleichzeitig unnötige Begegnungen in meiner Praxis zu vermeiden, finden aktuell nur Sitzungen bis maximal 50 Minuten statt. So bleibt genügend Zeit damit zwischen den Patientenkonsultationen korrekt gelüftet werden kann.
Sollte es trotzdem unvorhergesehen zu einer Überschneidung kommen, ist gewährleistet, dass die Wartegelegenheit so eingerichtet ist, dass auch hier der nötige Mindestabstand gegeben ist.