Aktuelles Schutzkonzept
Mit der Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die generelle Maskenpflicht aufgehoben.
Die Ärztegesellschaft empfiehlt den Arztpraxen, zum Schutz ihrer Patientinnen und Patienten bis auf Weiteres die Maskenpflicht aufrecht zu erhalten.
In meiner Praxis habe ich mich für folgendes Vorgehen entschieden: Grundsätzlich stelle ich es meinen Patientinnen und Patienten frei ob Sie eine Maske tragen möchten. Gerne nehme ich individuell auf Ihr Bedürfnis Rücksicht und werde gegebenfalls auch eine Maske tragen. Die restlichen Hygienemassnahmen bleiben bis auf weiteres bestehen.